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gemäß Verordnung der Landesregierung sind alle Besucher und Mitarbeiter der Praxis zum Tragen einer korrekt sitzenden medizinischen Mund- und Nasenschutzmaske verpflichtet.

Solche sind:

  • Medizinische Masken (sog. „OP-Masken“)
  • FFP 2- oder 3- Masken ohne Ausatemventil

Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, keinen solchen Schutz aufsetzen wollen, erfolgt keine Behandlung. In diesem Fall ist ein Betreten der Praxisräume untersagt.

Herkömmliche Stoffmasken sind nur für Kinder von 6-15 Jahren gestattet.

Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, sich diesbezüglich auf keine Diskussionen einzulassen.

Wenn Sie keine solche Maske dabei haben, können Sie eine bei uns erwerben.

Wir danken für Ihr Verständnis

Dres. Rosenberg und Steiner